Warum sollte ich auch am Tag mit Abblendlicht fahren?
Verursacht Fahren mit Abblendlicht am Tage zusätzliche Kosten?
Führt der breite Einsatz von Tagfahrlicht zu einem erhöhten Sicherheits-Risiko für Motorradfahrer?
Sind OSRAM LIGHT@DAY Lampen genauso lichtstark wie Standardlampen?
Reicht es nicht auch einfach aus - um tagsüber besser gesehen zu werden - statt mit eingeschaltetem Abblendlicht nur mit eingeschaltetem Standlicht zu fahren?
Wie gehen andere EU-Länder mit dem Thema Tagfahrlicht um?
Warum sollte ich auch am Tag mit Abblendlicht fahren?
Wer am Tage mit Licht fährt, steigert seine eigene Sicherheit und verringert das Unfallrisiko deutlich. Bei 50% aller Unfälle, bei Zusammenstößen an Kreuzungen sogar zu 80%, äußern die Beteiligten, sie hätten das andere Fahrzeug nicht oder zu spät gesehen. Wer sich durch Tagfahrlicht sichert, wird eindeutig besser gesehen. Eine Studie des SWOV (Institute for Road Safety Research, NL) besagt: Tagfahrlicht führt zu bis zu 25% weniger schweren Mehrfach-Unfällen mit Todesfolge, die Zusammenstöße im Begegnungsverkehr sinken sogar um bis zu 35%.
Führt der breite Einsatz von Tagfahrlicht zu einem erhöhten Sicherheits-Risiko für Motorradfahrer?
Lichteinsatz bei Tage war bislang auf Motorradfahrer beschränkt, um ihnen auf diese Weise einen erhöhten Schutz durch bessere Sichtbarkeit angedeihen zu lassen. Besorgte Stimmen wurden deshalb laut, ob ein Tagfahrlichteinsatz in Breite nicht eine Verschlechterung der bisherigen Situation mit sich bringen würde. Eine solche Annahme setzt voraus, dass eine Verwendung von Tagfahrlicht bei PKW und LKW die Wahrnehmung der motorisierten Zweiräder herabsetzt, und dadurch die frühere Erkennbarkeit dieser Verkehrsteilnehmer leiden würde.
Umfassende Untersuchungen, z.B. in Niedersachsen, haben gezeigt, dass ein Tagfahrlichteinsatz in Breite allen Verkehrsteilnehmern zusätzliche Sicherheit bietet. Tatsache ist, dass jegliches Verkehrsfahrzeug mit Licht prinzipiell vom menschlichen Auge schneller erfasst wird als eines ohne. D.h. alle Zweiradfahrer sehen nun andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls früher, ein Vorteil, der eine Vielzahl von Motorrad-Unfällen vermeiden hilft.
Entscheidend ist: Jeder wird besser wahrgenommen, keiner wird schlechter gesehen als vorher. Und: gerade die schwachen Teilnehmer (Fußgänger und Zweiradfahrer) sehen Gefahren (Autos) schneller.
Reicht es nicht auch einfach aus - um tagsüber besser gesehen zu werden - statt mit eingeschaltetem Abblendlicht nur mit eingeschaltetem Standlicht zu fahren?
Ganz klar nein!
Weil es erstens in Deutschland und anderen Ländern verboten ist. Zweitens geht es hier um einen wichtigen Sicherheitsaspekt für alle Autofahrer mit dem Ziel, möglichst schnell von anderen Verkehrsteilnehmern am Tage und bei Umgebungslicht erkannt zu werden. Die Standlichtfunktion dient laut Norm dazu, bei Nacht ein parkendes Auto für den Verkehr erkennbar zu machen. Eine spezielle Tagfahrlichtbeleuchtung ist lichttechnisch weit anspruchsvoller und leistungsstärker definiert, um die Sichtbarkeit bei Umgebungslicht zu garantieren.
Um diese Funktion zu imitieren, reicht eine Standlichtbeleuchtung bei weitem nicht aus, hierfür eignet sich nur das Abblendlicht. Zudem ist das Fahren mit Standlicht in wichtigen europäischen Ländern untersagt: Deutschland, Italien, Norwegen!
Übrigens: Das Fahren mit angeschalteten Nebelscheinwerfern untertags ohne real vorhandene Sichtbehinderungen ist in der EU nahezu überall verboten!
Wie gehen andere EU-Länder mit dem Thema Tagfahrlicht um?
Die europäische Kommission forciert generell eine einheitliche Tagfahrlichtlösung für die gesamte EU. Immer mehr Länder haben in der Zwischenzeit eine verbindliche Regelung, so dass es nur noch die Frage
einer kurzen Zeit ist, bis eine gesamt-europäische Lösung umgesetzt wird.
Bis dahin obliegt die Handhabung des Themas 'Tagfahrlicht' den einzelnen Ländern.
Folgende Übersicht gibt Aufschluss über den derzeitigen Stand (Januar 2006 ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit):
Ganzjährige Tagfahrlichtpflicht besteht in:
Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Schweden, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Tagfahrlichtpflicht im Winterhalbjahr besteht in:
Polen ( 1. Oktober bis 28. Februar), Litauen (1. November bis 1. März), Slowakei (15. Oktober bis 15. März)
Empfehlungen für Tagfahrlicht gibt es in:
Deutschland, Frankreich und der Schweiz
Eingeschränkte Tagfahrlichtpflicht besteht in:
Portugal - nur auf der Straße IP5
Verboten ist Tagfahrlicht nur in:
Griechenland (innerorts)
Außerdem schreiben einige Länder, wie Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Spanien, die Mitnahme von Ersatzlampen vor. Selbiges ist für Frankreich, Tschechien und Slowakei empfohlen. Praktisch sind Ersatzlampenboxen, die Lampen für die wesentlichen Lichtfunktionen enthalten.
Verursacht Fahren mit Abblendlicht am Tage zusätzliche Kosten?
Führt der breite Einsatz von Tagfahrlicht zu einem erhöhten Sicherheits-Risiko für Motorradfahrer?
Sind OSRAM LIGHT@DAY Lampen genauso lichtstark wie Standardlampen?
Reicht es nicht auch einfach aus - um tagsüber besser gesehen zu werden - statt mit eingeschaltetem Abblendlicht nur mit eingeschaltetem Standlicht zu fahren?
Wie gehen andere EU-Länder mit dem Thema Tagfahrlicht um?
Warum sollte ich auch am Tag mit Abblendlicht fahren?
Wer am Tage mit Licht fährt, steigert seine eigene Sicherheit und verringert das Unfallrisiko deutlich. Bei 50% aller Unfälle, bei Zusammenstößen an Kreuzungen sogar zu 80%, äußern die Beteiligten, sie hätten das andere Fahrzeug nicht oder zu spät gesehen. Wer sich durch Tagfahrlicht sichert, wird eindeutig besser gesehen. Eine Studie des SWOV (Institute for Road Safety Research, NL) besagt: Tagfahrlicht führt zu bis zu 25% weniger schweren Mehrfach-Unfällen mit Todesfolge, die Zusammenstöße im Begegnungsverkehr sinken sogar um bis zu 35%.
Führt der breite Einsatz von Tagfahrlicht zu einem erhöhten Sicherheits-Risiko für Motorradfahrer?
Lichteinsatz bei Tage war bislang auf Motorradfahrer beschränkt, um ihnen auf diese Weise einen erhöhten Schutz durch bessere Sichtbarkeit angedeihen zu lassen. Besorgte Stimmen wurden deshalb laut, ob ein Tagfahrlichteinsatz in Breite nicht eine Verschlechterung der bisherigen Situation mit sich bringen würde. Eine solche Annahme setzt voraus, dass eine Verwendung von Tagfahrlicht bei PKW und LKW die Wahrnehmung der motorisierten Zweiräder herabsetzt, und dadurch die frühere Erkennbarkeit dieser Verkehrsteilnehmer leiden würde.
Umfassende Untersuchungen, z.B. in Niedersachsen, haben gezeigt, dass ein Tagfahrlichteinsatz in Breite allen Verkehrsteilnehmern zusätzliche Sicherheit bietet. Tatsache ist, dass jegliches Verkehrsfahrzeug mit Licht prinzipiell vom menschlichen Auge schneller erfasst wird als eines ohne. D.h. alle Zweiradfahrer sehen nun andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls früher, ein Vorteil, der eine Vielzahl von Motorrad-Unfällen vermeiden hilft.
Entscheidend ist: Jeder wird besser wahrgenommen, keiner wird schlechter gesehen als vorher. Und: gerade die schwachen Teilnehmer (Fußgänger und Zweiradfahrer) sehen Gefahren (Autos) schneller.
Reicht es nicht auch einfach aus - um tagsüber besser gesehen zu werden - statt mit eingeschaltetem Abblendlicht nur mit eingeschaltetem Standlicht zu fahren?
Ganz klar nein!
Weil es erstens in Deutschland und anderen Ländern verboten ist. Zweitens geht es hier um einen wichtigen Sicherheitsaspekt für alle Autofahrer mit dem Ziel, möglichst schnell von anderen Verkehrsteilnehmern am Tage und bei Umgebungslicht erkannt zu werden. Die Standlichtfunktion dient laut Norm dazu, bei Nacht ein parkendes Auto für den Verkehr erkennbar zu machen. Eine spezielle Tagfahrlichtbeleuchtung ist lichttechnisch weit anspruchsvoller und leistungsstärker definiert, um die Sichtbarkeit bei Umgebungslicht zu garantieren.
Um diese Funktion zu imitieren, reicht eine Standlichtbeleuchtung bei weitem nicht aus, hierfür eignet sich nur das Abblendlicht. Zudem ist das Fahren mit Standlicht in wichtigen europäischen Ländern untersagt: Deutschland, Italien, Norwegen!
Übrigens: Das Fahren mit angeschalteten Nebelscheinwerfern untertags ohne real vorhandene Sichtbehinderungen ist in der EU nahezu überall verboten!
Wie gehen andere EU-Länder mit dem Thema Tagfahrlicht um?
Die europäische Kommission forciert generell eine einheitliche Tagfahrlichtlösung für die gesamte EU. Immer mehr Länder haben in der Zwischenzeit eine verbindliche Regelung, so dass es nur noch die Frage
einer kurzen Zeit ist, bis eine gesamt-europäische Lösung umgesetzt wird.
Bis dahin obliegt die Handhabung des Themas 'Tagfahrlicht' den einzelnen Ländern.
Folgende Übersicht gibt Aufschluss über den derzeitigen Stand (Januar 2006 ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit):
Ganzjährige Tagfahrlichtpflicht besteht in:
Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Schweden, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Tagfahrlichtpflicht im Winterhalbjahr besteht in:
Polen ( 1. Oktober bis 28. Februar), Litauen (1. November bis 1. März), Slowakei (15. Oktober bis 15. März)
Empfehlungen für Tagfahrlicht gibt es in:
Deutschland, Frankreich und der Schweiz
Eingeschränkte Tagfahrlichtpflicht besteht in:
Portugal - nur auf der Straße IP5
Verboten ist Tagfahrlicht nur in:
Griechenland (innerorts)
Außerdem schreiben einige Länder, wie Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Spanien, die Mitnahme von Ersatzlampen vor. Selbiges ist für Frankreich, Tschechien und Slowakei empfohlen. Praktisch sind Ersatzlampenboxen, die Lampen für die wesentlichen Lichtfunktionen enthalten.




